Rechtsprechung
OLG Celle, 09.11.2007 - 13 U 176/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Dringlichkeitsvermutung - Zwar wird die Dringlichkeit in Wettbewerbsprozessen grundsätzlich vermutet (§ 12 Abs. 2 UWG).Dennoch sind auch hier die wechselseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen.
- openjur.de
Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoßes: Interessenabwägung bei Prüfung einer Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzung der Dringlichkeit im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Dringlichkeit im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren
- Judicialis
UWG § 12 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940
Einstweilige Verfügung in Wettbewerbssache - Interessenabwägung bei Prüfung des Verfügungsgrunds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Eilbedürftigkeit in Wettbewerbsangelegenheiten
Verfahrensgang
- LG Hannover, 07.09.2007 - 24 O 58/07
- OLG Celle, 09.11.2007 - 13 U 176/07
- OLG Celle, 10.12.2007 - 13 U 176/07
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 005